Bestattungen

 

Bestattung

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung, bei der die Kirche ihre verstorbenen Glieder zu Grabe geleitet. Dabei wird die Auferstehung der Toten verkündigt und des Verstorbenen und seines Lebens gedacht. Die kirchliche Bestattung wird nach der gültigen Ordnung (Agende) gestaltet.

Aussegnung

Auf Ihren Wunsch hin ist der Pfarrer auch bereit, zu einer häuslichen Aussegnung, einer kleinen Feier am Sarge, zu Ihnen zu kommen. Für Trauernde kann es eine Hilfe sein, auf diese Weise von einem lieben Menschen Abschied zu nehmen, wenn der sein Haus für immer verlässt.

Bestatter

Für alles, was im Falle einer Bestattung zu bedenken und zu regeln ist, bieten die Bestattungsinstitute ihre Dienste an. Der Bestatter Ihrer Wahl - aus Gründen des Wettbewerbs darf Ihre Kirchengemeinde keine Empfehlung aussprechen - vereinbart auch den Termin für die Bestattung mit der zuständigen Friedhofsbehörde. Er sollte sich jedoch darüber vorher auf jedem Fall mit dem Pfarrer, der den Trauergottesdienst hält, verständigen. Nur so kann er sich darüber vergewissern, dass dieser zu dem gewünschten Zeitpunkt nicht durch andere Verpflichtungen gebunden ist.

Trauergespräch

Vor der Bestattung meldet sich der Pfarrer bei Ihnen. Er wird mit Ihnen verabreden, wann er zu einem seelsorglichen Gespräch zu ihnen kommen kann. Dabei geht es auch um das Leben des Verstorbenen und um die Vorbereitung des Trauergottesdienstes. Vielleicht haben Sie selbst bestimmte Vorstellungen, wie dieser gestaltet werden soll. Vielleicht möchten Sie selbst die Lieder aussuchen oder einen Predigttext (Bibelwort) vorschlagen. Vielleicht wünschen Sie besondere musikalische Solostücke. Ob und in welcher Form das möglich sein kann, soll ebenfalls bei dieser Gelegenheit  besprochen werden.

Trauergottesdienst

Der Trauergottesdienst selbst findet in der Regel in einer Friedhofskapelle statt. Dort versammeln sich die Angehörigen zunächst in einem besonderen Raum und werden dann von dort in die Kapelle geführt. Zum Trauergottesdienst gehört auch der Gang zum Grabe und die Beisetzung.
Eine weitere Form ist die Feuerbestattung. Eine solche beginnt ebenfalls meistens mit einem Trauergottesdienst in der Kapelle. Zur späteren Beisetzung der Urne wird Sie Ihr Pfarrer gern begleiten und die dazu vorgesehene gottesdienstliche Handlung vornehmen.
Wenn Sie eine sehr große Trauergemeinde erwarten, steht Ihnen auch die Stiftskirche zur Verfügung.

Totengedenken

Jeweils am Sonntag nach dem Trauergottesdienst werden die Namen der Verstorbenen in den Gemeindegottesdiensten abgekündigt, und ihrer sowie ihrer Angehörigen wird im Fürbittengebet gedacht.
Die Angehörigen werden außerdem schriftlich zu einem Gottesdienst am Ewigkeitssonntag eingeladen, in dem die Namen aller derer, die im Kirchenjahr zuvor verstorben sind, noch einmal verlesen werden.

Ausgetretene

Manchmal kommt es zu Problemen, weil jemand, der verstarb, aus der Kirche ausgetreten war. Denn in der Regel werden nur Personen, die der evangelischen Kirche angehören, kirchlich bestattet. Für Verstorbene, die nicht oder nicht mehr Glieder der evangelischen Kirche waren, kann jedoch ausnahmsweise ein Trauergottesdienst gehalten werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint. Hat der Verstorbene allerdings ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, ist dies nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Hinterbliebenen es ausdrücklich wünschen.

Ungetaufte Kinder

Verstirbt ein Kind, bevor es durch die Taufe Glied der Kirche wurde, soll es kirchlich bestattet werden, wenn die Eltern oder Pflegeeltern es wünschen.

Kontakt

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