Trauungen

 

Informationen für Trauungen in der Stiftskirche Schildesche

Vor einer Hochzeit ist vieles zu überlegen. Hier sind die Regelungen für kirchliche Trauungen in unserer Gemeinde:

 

1. Termin der Trauung

Bitte nehmen Sie sobald wie möglich Kontakt mit Ihrem zuständigen Pfarrer auf, um mit ihm einen möglichen Trautermin abzusprechen. Möchten Sie aus besonderen Gründen, dass ein anderer Pfarrer Ihre Trauung hält, geht der Weg trotzdem über Ihren zuständigen Pfarrer und sein Einverständnis (Dimissoriale / Freigabe). Dies gilt besonders für Brautpaare, die nicht in unserer Gemeinde wohnen. Aber auch, wenn Sie zur Stiftskirchengemeinde gehören, dürfen Sie Ihren Bezirkspastor nicht übergehen.

Um Datum und Uhrzeit aber endgültig festzulegen, wenden Sie sich auf jeden Fall an das Gemeindebüro (Johannisstrasse 13, Tel.: 873 442).
Nur dort nämlich - bei mehreren Pfarrern unverzichtbar - ein zentraler Terminkalender geführt. Erst wenn Ihre Trauung darin eingetragen ist, haben wir die Zeit für Sie verbindlich reserviert.
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2. Traugespräch

Vor der Trauung führt Ihr Pfarrer ein Traugespräch mit Ihnen. Selbstverständlich können Sie ihn auch vorher schon auf Fragen ansprechen, die Sie frühzeitig geklärt haben möchten. Im Traugespräch selbst geht es dann um den Sinn und Inhalt einer kirchlichen Trauung und darum, wie der Gottesdienst verläuft und wie er gestaltet werden soll. Vielleicht haben Sie selbst dazu Vorschläge, etwa was die Lieder oder Ihren Trauspruch anbetrifft. Hin und wieder wirken auch Verwandte oder Freunde bei einer Trauung mit. Diese können zum Beispiel eine biblische Lesung oder die Fürbitten übernehmen. Einzelheiten des Ablaufs und Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen sollen in aller Ruhe mit Ihnen besprochen werden.
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3. Eintragung ins Kirchenbuch

Jede Trauung wird ins Kirchenbuch eingetragen und damit für spätere Generationen dokumentiert. Solche Eintragungen sollen vollständig sein, und dazu werden bestimmte Angaben benötigt. Beim Traugespräch werden daher auch die Personalien aufgenommen. Dazu gehört Datum und Ort der Taufe.
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4. Altarschmuck

Für den Altarschmuck sorgt das Brautpaar selbst. Entweder es nimmt das in eigene Regie oder beauftragt damit eine Gärtnerei. Die Blumen können eine Stunde vor Beginn der Trauung geliefert werden. Treffen Sie dazu rechtzeitige Absprache mit unserem Gemeindebüro, damit die Kirche dann auch für Sie geöffnet ist. Vergessen Sie bitte nicht, die leeren Vasen oder Schalen auch wieder abzuholen. Am besten vereinbaren Sie dies sofort mit dem Gemeindebüro. Finden an einem Tage mehrere Trauungen statt, kann man sich auf einen gemeinsamen Blumenschmuck einigen. Unser Gemeindebüro hilft Ihnen gern dabei, sich mit den anderen Paaren in Verbindung zu setzen.

Zum Blumenstreuen in der Kirche müssen künstliche Blütenblatter verwendet werden, da es sonst Flecken auf dem Sandsteinboden gibt, die sich nicht mehr entfernen lassen.
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5. Musik

Für manche Trauungen werden neben den Liedern und dem Orgelspiel noch besondere Musikstücke gewünscht. Vielfach machen sich die beteiligten Familien oder Freunde dafür stark; oft wollen sie das Brautpaar damit überraschen. Dazu ist eine rechtzeitige Absprache mit dem Pfarrer und der Kantorin, Frau Jansen-Ittig (Tel.: 875 08 35), unerlässlich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass sich nicht jede Musik für einen Gottesdienst eignet und wir deshalb nicht jeden Wunsch akzeptieren können.
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6. Kollekten und Kosten

Den Kollektenzweck für Ihre Trauung  können Sie selber bestimmen. Falls Sie keine besonderen Wünsche haben, geben wir Ihnen hier eine Auswahlmöglichkeit:
z.B. Gemeindearbeit, Kirchenmusik, Kindergärten, Jugendarbeit.

Von Brautpaaren, die in der Stiftskirche Schildesche getauft/konfirmiert wurden, jedoch nicht mehr in unserer Gemeinde wohnen, erheben wir eine Nutzungsentschädigung von Eur 50,-.

Von Brautpaaren, die nicht unserer Gemeinde angehören, erheben wir eine Nutzungsentschädigung von Eur 150,-.

Bitte überweisen Sie die jeweiligen Beträge auf das Konto der Stiftskirchengemeinde Schildesche, IBAN: DE 61 35060190 2006 6990 17 
(Verwendungszweck: Stiftskirchengemeinde Schildesche, Nutzungsgebühr Kirche-Trauung Name) 

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7. Dienst der Küster/in

Der ehrenamtliche Küster/die ehrenamtliche Küsterin sind für den Ablauf nach der Ordnung unserer Gemeinde  und für die Sicherheit in der Kirche verantwortlich. Gelegentlich muss er oder sie deshalb bestimmte Anweisungen geben. Haben Sie also bitte Verständnis  für seinen oder ihren Dienst und vermitteln Sie es gegebenenfalls auch Ihren Gästen. Auf Reisstreuen bitten wir aus mehreren Gründen (z.B. Hunger in der Welt, Gebäudeschäden durch Tauben) zu verzichten.                  
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8. Abkündigung der Trauung

Am Sonntag vor der Trauung werden die Namen der Brautpaare abgekündigt, und die Gemeinde schließt Sie dann in ihr Fürbittengebet ein. Zu diesen Gottesdiensten sind Sie besonders herzlich eingeladen.                   
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9. Katholische Ehepartner / ökumenische Trauung

Die evangelische Trauung wird von der katholischen Kirche anerkannt. Voraussetzung ist, dass bei dem zuständigen katholischen Pfarrer ein Dispensantrag (Befreiung von der Formpflicht) gestellt wird.
Manche Brautpaare wünschen auch, dass Pfarrer beider Konfessionen bei ihrer Trauung mitwirken. Man nennt das "ökumenische Trauung", obwohl es sich um eine evangelische (in einer evangelischen Kirche) oder um eine katholische Trauung (in einer katholischen Kirche) handelt.                  
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10. Nichtchristen / aus der Kirche Ausgetretene

Auch für Paare, bei denen ein Partner kein Mitglied einer Kirche ist, besteht die Möglichkeit einer gottesdienstlichen Feier zur Eheschließung. Wir sprechen mit Ihnen gerne über die Details dieser Möglichkeit. Bitte wenden Sie sich dazu an einen der Pfarrer unserer Gemeinde.

Ein Partner soll Mitglied der Evangelischen Kirche sein.

 

Kontakt

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wenden Sie sich einfach an

das Gemeindebüro,

oder direkt Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.